Sie möchten Ihr Auto verkaufen? Wir kaufen Ihr Fahrzeug (auch Fremdfabrikate) an - auch wenn Sie kein neues Fahrzeug bei uns kaufen. Allerdings sollte Ihr Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre und/oder nicht mehr 80.000 km gelaufen haben.

In nur wenigen Schritten können Sie Ihr Fahrzeug an uns verkaufen oder bei uns in Zahlung geben.

So einfach geht es:

  1. Vorab-Bewertung
    PDF-Dokument "Fragebogen Fahrzeugankauf" downloaden, ausfüllen und per E-Mail an kontakt@haeufle.de senden.

  2. Unverbindliches Ankaufangebot
    Ein Mitarbeiter unseres Hauses wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen ein unverbindliches Ankaufangebot zu unterbreiten.

  3. Verbindliches Ankaufangebot
    Sollten Sie mit unserem unverbindlichen Angebot einverstanden sein, vereinbaren wir einen Termin für die finale Bewertung bei uns im Autohaus.
    Vor Ort wird Ihr Fahrzeug technisch und optisch durch unser Fachpersonal bewertet und sie erhalten ein verbindliches Ankaufangebot.

  4. Kaufvertrag und Bezahlung
    Wenn Sie mit unserem verbindlichen Angebot einverstanden sind, erstellen wir einen Ankaufvertrag und zahlen den Kaufpreis entweder in bar oder überweisen Ihnen den Betrag im Rahmen einer Echtzeitüberweisung.

  5. Abmeldung Ihres Fahrzeugs
    Sobald Ihr Fahrzeug mit allen erfoderlichen Unterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Unterlagen über die HU und AU, Serviceheft und allen Fahrzeugschlüsseln, etc.) bei uns ist, melden wir es für Sie ab - ebenfalls kostenfrei. 

Wir sind für mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig und handeln nicht als unabhängiger Darlehensvermittler.

Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Die abgebildeten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspaketes. Nähere Informationen und Details zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei uns.

*Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen:
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

*Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden oder unter www.dat.de erhältlich.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.

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